Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Ziffer 10 gilt auch bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses.
Preise
Die offerierten Preise können aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden auf der Basis der am Tag der Offerstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung richtungweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Offerten sind freibleibend; sie verpflichten uns erst nach deren Annahme durch uns. Die Preise verstehen sich exkl. MWSt.
Spedition, Porto, Verpackung, Kleinmengenzuschlag
Die Lieferung erfolgt in der Regel ab unserem Domizil, wobei die Frachtkosten in der Faktura offen verrechnet werden. Die Spedition wird nach Ihren Angaben ausgeführt, andernfalls auf dem für Sie günstigsten und schnellsten Weg. Die Verpackung ist in unseren Preisen inbegriffen.
Zusätzlich wird ein Kleinmengenzuschlag verrechnet, welcher anhand folgender Staffelung auf den effektiven Auftragswert (exkl. MwSt. und Versandkosten) berechnet wird:
| Betrag ab CHF | Zuschlag in CHF |
| 0.00 | 60.00 |
| 10.00 | 50.00 |
| 20.00 | 40.00 |
| 30.00 | 30.00 |
| 40.00 | 20.00 |
| 50.00 | 10.00 |
| 60.00 | Kein Zuschlag |
Rahmenaufträge
Bei Rahmenaufträgen gelten folgende Konditionen:
● Laufzeit: 12 Monate ab der 1. Lieferung, Längstens 14 Monate ab Bestellung
● bei einer Überschreitung der Laufzeit wird eine Preisbeaufschlagung von 12% auf den Rechnungsbetrag für Lager- und Logistikkosten erhoben.
● Die Lagerung der Ware dauert längstens 6 Monate über die vereinbarte Laufzeit hinaus.
● Anschliessend wird die Ware an Ihre Lieferadresse zu angepassten Kosten ausgeliefert.
Nutzen und Gefahr
Der Ware geht bei Auslieferung an den Besteller über. Auswahlsendungen werden nur innert 8 Tagen nach Eingang der Ware zurückgenommen. Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandesaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
Erzeugnisse in Sonderausführung
Bei Bestellungen, die sich nicht auf Listen– oder Offertenpreise stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich die Preise nach Ergebnis. Hergestellte Formen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum.
Umfang der Lieferpflicht
Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglich Sorge.
Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände lehnen wir jedwelche Ersatzansprüche für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierungen oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.
Zahlungen
Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszinsen und Spesen zu berechnen
Eigentumsvorbehalt
Das von uns gelieferte Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum, auch wenn im Kaufvertrag kein spezieller Eigentumsvorbehalt stipuliert worden ist.
Gewährleistung, Qualitätsprüfung
Wir übernehmen für die Güte unserer Ware nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab.
Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen anzubringen, im Falle von verdeckten Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel anzubringen.
Garantie
Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Auf die durch uns verkauften Teile, geben wir die vom Hersteller gewährte Garantie.
Urheberschutz, Patent– und Markenrecht
Patent– und Markenrechte sowie Know-how und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in Zeichnungen und Umschreibungen zum Ausdruck kommt, bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung diejenigen Gericht örtlich und sachlich zuständig sein sollen, denen der Lieferant mit seinem geschäftlichen Sitz untersteht.
Oberbüren, 25. Mai 2011/GL
AGB's zum herunterladen:
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